Infos für Ihre Anfrage zur Anlieferung Ihrer Veranstaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie alle relevanten Informationen, die Sie benötigen, um ein individuelles und passendes Angebot zu erhalten. Nachfolgend sind alle wesentlichen Punkte zusammengefasst:

Liefergebiet

Wir liefern ausschließlich in folgende Regionen:

  • Hanau (inkl. aller Ortsteile)
  • Bruchköbel (inkl. aller Ortsteile)
  • Maintal (inkl. aller Ortsteile)
  • Erlensee (inkl. aller Ortsteile)
  • Randgebiete auf Anfrage

Art der Veranstaltung

Wir unterscheiden zwischen drei Arten der Event-Belieferung:

  1. Getränke-Lieferung ohne Leihware (nicht auf Kommission):
    • Mindestabnahme: 4 Kisten innerhalb unseres Liefergebiets und der Standardlieferzeit.
    • Keine Zusatzkosten zum aktuellen Lieferpreis.
    • Ab 10 Kisten gewähren wir Rabatte.
  2. Getränke-Lieferung ohne Leihware (auf Kommission):
    • Spätere Abholung von Getränken (Kommission) innerhalb unseres Liefergebiets und der Standardlieferzeit (Gebühr: 25,- € netto).
    • Keine Rabatte bei Lieferung auf Kommission.
  3. Lieferung von Leihware mit und ohne Getränken auf Kommission:
    • Gebühren für Lieferung und Abholung der Leihware sind abhängig vom Lieferort.
    • Keine Rabatte bei Lieferung auf Kommission.

Leihware = Festbedarf (z. B. Gläser, Garnituren, Kühlung)
Kommission = Spätere Abholung von Leergut und vollen Getränkekisten (gebührenpflichtig, siehe unten)

Tag und Art der Lieferung

Normalerweise erfolgt sowohl die Lieferung als auch die spätere Abholung werktags (Mo.-Fr.) in der Zeit zwischen 12:00 und 16:00 Uhr. Für Sonderlieferungen und Abholungen beachten Sie bitte die untenstehenden Hinweise.

Planen Sie bitte so, dass die Ware 1-2 Tage vor Ihrer Veranstaltung geliefert wird, damit noch ausreichend Zeit bleibt, um die Getränke zu kühlen.

Die Lieferung von Leihware erfolgt bis zur Bordsteinkante oder auf Ihr Grundstück, sofern dies mit dem Transporter befahrbar ist.

Hilfe bei Ihrer Bedarfsplanung

Leider können wir Ihnen keine genaue Empfehlung für die benötigte Getränkemenge basierend auf der Gästeanzahl geben, da nur Sie die Vorlieben Ihrer Gäste kennen.

Wir empfehlen, Ihre Bedarfsplanung nicht in Kisten, sondern in Gläsern und Flaschen vorzunehmen:

Beispiel:

  • 1 Kiste Wasser (12 x 1 Liter) entspricht 60 Gläsern à 0,2 Liter.
  • 1 Kiste Bier enthält 20 bzw. 24 Flaschen.

So lässt sich der Bedarf für Ihre Gäste besser berechnen:

  • 10 Kisten Wasser = 600 Gläser
  • 10 Kisten Bier = 200 bzw. 240 Flaschen

Bestellen Sie bevorzugt Artikel, die Sie auch nach der Veranstaltung weiterverwenden können, und bieten Sie nicht zu viele verschiedene Produkte an. Denken Sie daran, dass Sie als Gastgeber agieren und nicht als Gastronom, von dem eine große Auswahl erwartet wird.

Angebotserstellung

Um ein Angebot zu erhalten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an: info@Fritz-Getraenke.de mit den Angaben der 3 W’s:

  • Wann
  • Wo
  • Was

Nutzen Sie dafür bitte auch unsere Produktliste: Produktliste und Konditionen

Weitere Informationen für Ihre Eventplanung

  • Die Lieferung der Getränke erfolgt bis ins Erdgeschoss oder in den Keller.
  • Lieferung und Abholung der Leihware erfolgt bis zur Grundstücksgrenze (andere Liefer- und Abholplätze nach vorheriger Absprache gegen gesonderte Berechnung).
  • Gläser müssen gereinigt zurückgegeben werden (gerne übernehmen wir die Reinigung für 5,- € netto je Steige).
  • Sonderlieferungen/-abholungen:
    • Mo.-Fr. nach 16:00 Uhr: ab 90,- €/Stunde netto
    • Samstag: ab 130,- €/Stunde netto
    • Sonntag: ab 210,- €/Stunde netto

Gebühren bei Rückgabe von vollen Kästen:

  • Rückgabe-Gebühr für Vollgut je Kasten: 3,- € netto
  • Rückgabe-Gebühr für Vollgut je Fass: 10,- € netto
  • Angebrochene Kästen werden nicht zurückgenommen oder als Leergut gutgeschrieben.

Sonstiges:

  • Die Berechnung der Leihware erfolgt für bis zu 3 Tage; Samstags, Sonntags und an Feiertagen zählen nicht mit.
  • Bei Stornierung wird der volle Mietpreis für die Leihware fällig; für Getränke und Transportgebühren erfolgt eine Gutschrift.
  • Beschädigungen an der Leihware trägt der Mieter.
  • Alle verliehenen Gegenstände müssen sorgfältig behandelt und gereinigt zurückgegeben werden.